HOT ROD PATROL GMBH
Für die Anmietung eines „Hot Rod Patrol" Fun Cars – im Folgenden „Fun Car" genannt – sind ausschließlich der schriftliche Mietvertrag und diese Mietbedingungen maßgeblich. Nebenabreden müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung eines Fun Cars für die im Mietvertrag angegebene Dauer. Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preisliste des Vermieters. Dem Vermieter steht es frei, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Buchung eines Fun Cars wird mit der Bestätigung durch den Vermieter in Textform verbindlich. Der Vermieter reserviert dann ein oder mehrere Fun Cars zum vereinbarten Termin für den Mieter/Fahrer. Der Mietpreis ist vom Mieter auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des Vermieters mindestens drei Tage vor Mietbeginn zu überweisen (Geldeingang beim Vermieter). Der Mietvertrag wird vor Übergabe des Fahrzeugs vor Ort vom Mieter und vom Vermieter unterzeichnet.
Bei Stornierung durch den Mieter/Fahrer bis spätestens 15 Tage vor Tour-Beginn wird ein bezahlter Mietpreis zu 100% erstattet. Optional kann die Abstimmung eines Alternativtermins oder die Ausstellung von Gutscheinen im Gesamtwert der Buchung erfolgen.
Wird das Fahrzeug vom Mieter/Fahrer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernommen oder kommt der Mietvertrag aus Gründen, die der Mieter/Fahrer zu vertreten hat, nicht zustande, hat der Mieter/Fahrer 100% des mitgeteilten Fahrzeugmietpreises der Buchung als pauschalen Schadensersatz für den Mietausfall zu zahlen. Dem Mieter/Fahrer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Sagt der Vermieter am Tag der Veranstaltung die Tour ab, z.B. wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse, vereinbaren Vermieter und Mieter einen Alternativtermin oder der Mieter erhält Gutscheine im Gesamtwert der Buchung.
Alle Gutscheine können vom Mieter/Fahrer individuell innerhalb von 2 Jahren ab Ausstellungstag eingelöst werden. Ändert der Vermieter innerhalb dieses Zeitraums die Mietpreise, gilt dies nicht für Gutscheine.
Der Mieter/Fahrer wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den angemieteten Fahrzeugen um Sonderfahrzeuge handelt. Die Fahrzeuge sind in Bedienung und im Fahrverhalten nicht mit gewöhnlichen Personenkraftwagen vergleichbar, so dass sich auch erfahrene Fahrer mit Bedienung und Fahrverhalten vertraut machen müssen. Der Mieter/Fahrer akzeptiert ausdrücklich die damit verbundenen höheren Risiken im Vergleich zu gewöhnlichen Straßenfahrzeugen. Die Nutzung erfolgt insoweit auf eigene Gefahr des Mieters/Fahrers. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aus Risiken im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Fun Cars resultieren.
Der Mieter/Fahrer wird insbesondere auf folgende konstruktive Besonderheiten und Risiken hingewiesen:
Der Mieter/Fahrer und etwaige andere Mieter/Fahrer sind verpflichtet, sich vor Fahrtantritt mit der Bedienung des Fahrzeugs und seinen Besonderheiten vertraut zu machen. Dies gilt insbesondere für das Lenk- und Bremsverhalten. Bei Unklarheiten ist bei der Übergabe/Einweisung mit dem Vermieter oder seinen Mitarbeitern Rücksprache zu halten. Der Mieter/Fahrer darf die Fahrt erst antreten, wenn er das Fahrzeug sicher beherrscht.
Der Mieter/Fahrer wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge keinen Witterungsschutz bieten. Der Vermieter haftet nicht für witterungsbedingte Schäden oder Verschmutzungen.
Vor Übernahme des Fahrzeugs hat der Mieter/Fahrer vorzuweisen:
Das Fahrzeug wird dem Mieter/Fahrer in fahrbereitem sowie technisch einwandfreiem Zustand, getankt und mit sämtlichem Zubehör übergeben. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen bei der Fahrzeugübernahme dem Vermieter mitzuteilen und hat auf deren schriftliche Dokumentation im Übernahmeprotokoll zu achten. Der Mieter/Fahrer wird bei Übergabe in die Besonderheiten der Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen.
Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag genannten Mieter/Fahrer geführt werden. Der Mieter/Fahrer des Fahrzeugs muss mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss der Mieter/Fahrer körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahrtüchtigkeit darf nicht durch Medikamente, Drogen, Alkohol oder auf andere Weise beeinträchtigt sein oder werden. Der Vermieter oder seine Mitarbeiter können die Fahrt oder deren Fortsetzung untersagen, wenn sie an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers begründete Zweifel haben. Es ist verboten, während der Fahrt zu telefonieren oder zu fotografieren. Im Übrigen ist der Mieter/Fahrer selbst dafür verantwortlich, dass er die gesetzlichen Vorschriften zum Führen von Kraftfahrzeugen einhält. Er haftet im Übrigen für alle aus dem unsachgemäßen Betrieb eines Fun Cars entstehenden Folgen.
Das Fahrzeug darf nur im Rahmen einer geführten Tour auf einer vorgegebenen Strecke genutzt werden.
Allen Anweisungen des Guides/Vermieters ist Folge zu leisten. Für den Fall, dass die Anweisungen vom Mieter/Fahrer und/oder die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht befolgt werden (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf aggressive Fahrweise, Überholen, Rennen, Nichtbefolgen offizieller Fahrrichtlinien auf öffentlichen Straßen), behält sich der Vermieter/Guide das Recht vor, den Mieter/Fahrer von der Teilnahme der Tour (auch während der Veranstaltung) auszuschließen. Die Kosten für die Rückgabe/Rückführung des Fahrzeuges zur Anmietstation in Höhe von € 250,00 sind vom Mieter/Fahrer zu tragen. Weitere zusätzliche Kosten für eine nicht rechtzeitige Weitervermietung des Fahrzeuges trägt der Mieter/Fahrer in vollem Umfang (mindestens in der Höhe des gebuchten Tourenpreises, sofern er nicht nachweist, dass der entstandene Schaden niedriger ist).
Verliert der Mieter/Fahrer die Verbindung zur Gruppe bzw. zum Guide/Vermieter, hat er unverzüglich an geeigneter Stelle anzuhalten und sich mit dem Guide/Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Fahrt darf nur mit Zustimmung des Guides/Vermieters fortgesetzt werden.
Das Fahren ist nur mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Motorradhelm gestattet, der bei Bedarf beim Vermieter ausgeliehen werden kann.
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, nicht jedoch für Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für die Allgemeinheit kostenlos sind, für Test- und Übungsfahrten. Die Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Einsatz auf Bundesautobahnen ist nicht zulässig.
Dem Mieter/Fahrer ist die Untervermietung oder das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte untersagt. Der Transport von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist verboten. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden und es dürfen keine anderen Gegenstände am oder im Fahrzeug transportiert werden, mit Ausnahme des mitgemieteten Zubehörs und von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs. Der Mieter/Fahrer hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ist für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Mietfahrzeuges während der Mietzeit verantwortlich.
Der Mieter/Fahrer wird das Fahrzeug mit allem Zubehör ordnungsgemäß, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgeben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Mieters/Fahrers, ist der Vermieter berechtigt, die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen oder die sofortige fristlose Kündigung dieses Mietvertrages zu erklären. Weitergehende Schäden aus verspäteter Rückgabe hat der Mieter/Fahrer ebenfalls zu tragen.
Im Schadens- oder Pannenfall ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, folgende Maßnahmen zu treffen:
Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden unverzüglich persönlich, vollständig und wahrheitsgemäß zu melden und dem Vermieter sowie dessen Versicherer bei der weiteren Bearbeitung zu unterstützen. Jegliche Arbeiten am Mietfahrzeug (z. B. Schadensbeseitigung) sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig; entstandene Auslagen werden ansonsten nicht erstattet.
Im Fall eines durch den Mieter/Fahrer verursachten Schadens erfolgt eine Foto-Dokumentation des entstandenen Schadens. Der Mieter/Fahrer und der Vermieter erstellen ein Schadenprotokoll, welches die Parteien gemeinsam unterzeichnen.
Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden in Höhe von bis zu € 2.500,00 (sofern die Haftung nicht gemäß § 10 durch eine Zusatzversicherung auf € 1.500,00 reduziert wurde). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter/Fahrer unbeschränkt. Er hat in einem solchen Fall dem Vermieter unverzüglich den entsprechenden Betrag als Sicherheitsleistung zu zahlen.
Der Vermieter stellt innerhalb von 10 Werktagen dem Mieter eine vollständige Dokumentation des Schadens elektronisch zur Verfügung. Diese beinhaltet einen Kostenvoranschlag zur Wiederherstellung des Fahrzeuges sowie etwaiger durch den Schaden verursachten Ausfallzeiten und entgangener Mieteinnahmen. Unterschreitet der Betrag des Kostenvoranschlages die geleistete Sicherheitsleistung, erstattet der Vermieter den Differenzbetrag zurück.
Das Fahrzeug ist nicht vollkaskoversichert. Der Mieter/Fahrer kann für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden am Mietfahrzeug oder für dessen Abhandenkommen gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr die Selbstbeteiligung von € 2.500,00 auf € 1.500,00 je Schadensfall reduzieren. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Der Mietpreis schließt die Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang ein. Schäden des Mieters/Fahrers an Leib und Leben sowie an von ihm mitgenommenen Gegenständen im oder am Fahrzeug sind hiervon nicht gedeckt.
Der Vermieter hat den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu gewährleisten sowie das Fahrzeug termin- und vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Treten an einem Fahrzeug Mängel auf, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, oder fällt das Fahrzeug aus einem vom Mieter/Fahrer nicht zu vertretenden Grund aus, und beseitigt der Vermieter den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 60 Minuten nach Kenntnis des Mangels oder stellt er innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzfahrzeug, kann der Mieter/Fahrer vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter/Fahrer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.
Darüberhinausgehende Schäden (Reise- und sonstige Kosten) werden nicht ersetzt, es sei denn, der Vermieter hat die Nichterfüllung des Vertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters/Fahrers entstehen und auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung von Kardinalpflichten betrifft, jedoch nur soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Nebenpflichten haftet der Vermieter nicht.
Der Mieter/Fahrer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie für die Geschäftsabwicklung erforderlich sind, vom Vermieter gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO) gespeichert werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Der Mieter/Fahrer ist damit einverstanden, dass während der Nutzung des Fahrzeugs Foto- und/oder Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Die Nutzungsrechte an diesen Fotografien stehen ausschließlich dem Vermieter zu.
Der Mieter/Fahrer erteilt dem Vermieter sowie dessen Werbepartnern unentgeltlich seine ausdrückliche Erlaubnis, solche Fotografien für Werbezwecke zu verwenden und zu diesen Zwecken zu veröffentlichen.
Ferner werden beim Abschluss des Mietvertrages Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer) vom Mieter/Fahrer aufgenommen, um unter anderem dem Mieter/Fahrer Fotos und Filmaufnahmen im Nachgang zur Tour zur Verfügung zu stellen und den Mieter/Fahrer nach Beendigung des Mietverhältnisses über weitere Angebote des Vermieters per Newsletter, WhatsApp, Messenger und E-Mail zu informieren.
Stand: März 2026 — Hot Rod Patrol GmbH, Limburger Str. 12, 61476 Kronberg im Taunus